Diese Datenschutzerklärung dient zur Erfüllung der nach Artikel 13 EU DSGVO geforderten Informationspflicht bei Erhebung von Daten zum Zeitpunkt der Erhebung bei betroffenen Personen.
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60323 Frankfurt am Main
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Telefon: +49-69-798-0 | Fax: +49-69-798-18383
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Bei Anfragen oder Beschwerden zum Datenschutz können Sie sich mit den Datenschutzbeauftragten der Goethe-Universität in Verbindung setzen.
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60323 Frankfurt am Main
Internet: http://www.uni-frankfurt.de/datenschutzbeauftragte
Sie haben das Recht sich bei datenschutzrechtlichen Problemen bei der zuständigen Fachaufsichtsbehörde zu beschweren.
Kontaktadresse der Fachaufsichtsbehörde der Goethe-Universität Frankfurt am Main:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
E-Mail an HDSB (Link zum Kontaktformular des Hessischen Datenschutzbeauftragten: https://datenschutz.hessen.de/über-uns/kontakt)
Telefon: +49 611 1408 - 0
Telefax: +49 611 1408 – 611
Sie haben gegenüber der Goethe-Universität folgende Rechte hinsichtlich Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten:
Zur Geltendmachung dieser Rechte wenden Sie sich an admin at csc.cuni-frankfurt.de.
Personenbezogene Daten sind Informationen, mit deren Hilfe eine natürliche Person bestimmbar ist, also Angaben, durch die Personen identifizierbar sind. Dazu gehören insbesondere Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummern oder Telefonnummern. Aber auch Daten über Vorlieben, Hobbies, Mitgliedschaften oder auch Informationen über Webseiten, die aufgesucht wurden, zählen zu personenbezogenen Daten.
Personenbezogene Daten werden von uns nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligt haben.
Die Nutzung personenbezogener Daten der Studierenden zum Zwecke des Studiums basieren weitestgehend auf dem geltenden Hessischen Hochschulgesetz in Verbindung mit der geltenden Immatrikulationsverordnung des Landes Hessen und beziehen sich somit auf EU DSGVO Artikel 6 Absatz 1 c).
Die Daten der Beschäftigten der Goethe-Universität zum Zwecke der Personalverwaltung, der Lehr-, Forschungs- und Prüfungstätigkeiten werden auf Basis des Hessischen Hochschulgesetzes, der Immatrikulationsverordnung des Landes Hessen, TV-GU, beamtenrechtlicher und personalrechtlicher Regelungen erhoben und verarbeitet.
Beim Zugriff auf die Seiten dieses Webservers werden im Allgemeinen folgende Daten in den Server-Logfiles gespeichert
Diese Daten dienen ausschließlich zum Zwecke der Kontrolle der Funktionalität, der Sicherheit und Fehlerbehebung. Diese Nutzung basiert auf EU DSGVO Artikel 6 Absatz 1 f). Alle Logdateien werden automatisiert nach spätestens 7 Tagen gelöscht oder anonymisiert.
Zur Kontaktaufnahme mit Mitgliedern der Goethe-Universität (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden Ihre Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert. Nach Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. nach Erfüllung der Rechtspflicht oder des genutzten Dienstes werden die Daten gelöscht, es sei denn, die Aufbewahrung der Daten ist zur Umsetzung berechtigter Interessen der Goethe Universität oder auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift (z.B. Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung der Goethe Universität etc.) erforderlich.
Cookies sind kleine Dateien, die es ermöglichen, auf Ihrem Zugriffsgerät (PC, Smartphone o.ä.) spezifische, auf das Gerät bezogene Informationen zu speichern. Sie dienen zum einem der Benutzerfreundlichkeit von Webseiten (z.B. Speicherung von Logindaten). Sie können auf den Einsatz der Cookies Einfluss nehmen. Die meisten Browser verfügen über eine Option mit der das Speichern von Cookies eingeschränkt oder komplett verhindert werden kann. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung und insbesondere der Nutzungskomfort ohne Cookies eingeschränkt sein kann. Zur Nutzung der login-gesicherten Seiten sind Cookies zwingend erforderlich. Sie dienen zur Feststellung der Zugangsberechtigung und werden nach Beenden der Session gelöscht.
Neben den oben genannten Daten werden zusätzlich zur Berechtigungskontrolle des Datenzugriffs der Benutzername oder eine Kennung erhoben. Diese Daten werden spätestens nach 7 Tagen gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, die Aufbewahrung der Daten ist zur Umsetzung berechtigter Interessen der Goethe-Universität oder einer gesetzlichen Vorschrift (z.B. Gesetz, Rechtsverordnung, Satzungen der Goethe-Universität, etc.) erforderlich.
Für alle Dienste, die nicht unter diese Vorgaben fallen, werden explizit Einwilligungserklärungen eingeholt. Die Löschung erfolgt hier je nach Vorgabe des genutzten Dienstes. Die Löschungsfrist wird im Rahmen des Verzeichnisses zur Verarbeitungstätigkeiten eindeutig definiert. Die Rechtsgrundlage ist hier EU DSGVO Artikel 6 Absatz 1a).
(1) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
(2) Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und
f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
(3) Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.
(1) 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
2Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
(2) Die Mitgliedstaaten können spezifischere Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die Verarbeitung zur Erfüllung von Absatz 1 Buchstaben c und e beibehalten oder einführen, indem sie spezifische Anforderungen für die Verarbeitung sowie sonstige Maßnahmen präziser bestimmen, um eine rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgende Verarbeitung zu gewährleisten, einschließlich für andere besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX.
(3) 1Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen gemäß Absatz 1 Buchstaben c und e wird festgelegt durch
a) Unionsrecht oder
b) das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt.
2Der Zweck der Verarbeitung muss in dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder hinsichtlich der Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe e für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. 3Diese Rechtsgrundlage kann spezifische Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung enthalten, unter anderem Bestimmungen darüber, welche allgemeinen Bedingungen für die Regelung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen gelten, welche Arten von Daten verarbeitet werden, welche Personen betroffen sind, an welche Einrichtungen und für welche Zwecke die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, welcher Zweckbindung sie unterliegen, wie lange sie gespeichert werden dürfen und welche Verarbeitungsvorgänge und -verfahren angewandt werden dürfen, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung einer rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgenden Verarbeitung, wie solche für sonstige besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX. 4Das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten müssen ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Zweck stehen.
(4) Beruht die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht auf der Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer Rechtsvorschrift der Union oder der Mitgliedstaaten, die in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der in Artikel 23 Absatz 1 genannten Ziele darstellt, so berücksichtigt der Verantwortliche – um festzustellen, ob die Verarbeitung zu einem anderen Zweck mit demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar ist – unter anderem
a) jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung,
b) den Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen und dem Verantwortlichen,
c) die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere ob besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 verarbeitet werden oder ob personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 verarbeitet werden,
d) die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen,
e) das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann.